Vertragliche Regeln für saisonale V.I.P.-Buchungen
Vertragliche Regelungen für Saisonbuchungen 2026, für den folgenden Gast und Campingplatzbetreiber:
- Der Gastgeber des Campingplatzes stellt einen Stellplatz mit Stromanschluss zur Verfügung, siehe oben. Dusche inklusive.
- Lizensiert für den Zeitraum: 2026-04-1 0- 2025-09-27. Wenn Fahrzeuge vor Ort geparkt werden müssen, kann der Starttermin verschoben werden, wenn der Boden zu nass ist. Der Gastgeber des Campingplatzes entscheidet, ob der Boden befahrbar ist.
- Der Vertrag gilt für den oben genannten Gast. Für andere Gäste, die nicht durch den Vertrag abgedeckt sind, kann der Gastgeber des Campingplatzes eine zusätzliche Gebühr erheben. Besuche müssen an der Rezeption angemeldet werden und kosten 50 SEK/Person/Nacht. Die Parzelle kann vom Gast nicht übertragen oder vermietet werden. Bei vorübergehenden Tagesbesuchen müssen die Autos auf dem großen Parkplatz geparkt werden.
- Während Ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz gelten die gleichen Verhaltensregeln wie für andere Camper.
- Die Buchung wird verbindlich, sobald Sie eine E-Mail-Bestätigung Ihrer Buchung erhalten haben.
- Die Miete für das oben genannte Grundstück beträgt für den oben genannten Zeitraum 18.900 SEK. Die Gebühr wird in zwei Etappen in Rechnung gestellt. Teil 1 wird mit der letzten Zahlung am 29. Februar und der zweite Teil am 31. März in Rechnung gestellt. Erfolgt die Zahlung nicht gemäß den angegebenen Fristen und Beträgen, ist der Vertrag fällig und der Stellplatz wird einem anderen Gast angeboten. Eine Teilzahlung kann nach Vereinbarung erfolgen.
- Die Stromkosten werden mit 2,40 SEK/kWh berechnet und können angepasst werden, wenn sich der Strompreis erheblich ändert. Der Gastgeber des Campingplatzes wird Sie 30 Tage im Voraus über eine Erhöhung informieren.
- Für Stornierungen gelten die folgenden Standardbedingungen, um den Gastgeber des Campingplatzes für Einkommensverluste zu entschädigen:
– Die Buchungsgebühr in Höhe von SEK 1500 ist mit der Zusendung dieser Buchungsbestätigung verbindlich.
– Geht die Stornierung 30-90 Tage vor dem Belegungsdatum ein, zahlt der Gast 50% des vereinbarten Mietpreises.- Geht die Stornierung 8-29 Tage vor dem Belegungsdatum ein, zahlt der Gast 80% des vereinbarten Mietpreises.- Geht die Stornierung später als sieben Tage vor dem Belegungsdatum ein oder bricht der Gast den laufenden Aufenthalt ohne triftigen Grund ab, wird kein Geld zurückerstattet und der Gastgeber ist berechtigt, die nicht gezahlte Miete in Rechnung zu stellen.
- Die Vergrößerung der Terrasse und die Errichtung eines Windschutzes müssen zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Größe der Terrasse und des Wohnwagens darf nicht größer sein, als das eigene Fahrzeug des Gastes auf dem oben genannten Grundstück untergebracht werden kann. Zwischen dem Wohnwagen (inkl. Zelt) und der Grundstücksgrenze muss ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden. Der Wohnwagen darf nicht aufgebaut werden, ein Rad sollte ebenerdig sein. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Aufenthalt bei uns zu beenden, muss die gesamte gemietete Fläche wiederhergestellt werden. Außerhalb Ihrer eigenen Grundstücksgrenze ist keine Bebauung erlaubt. Auch Anpflanzungen sind nur in Kübeln und innerhalb Ihrer eigenen Grundstücksgrenze erlaubt. Zäune bis zu einer Höhe von 70 cm sind erlaubt. Darüber hinausgehende feste Vorrichtungen sind nicht erlaubt. Vorübergehende Windschutzvorrichtungen aus Stoff und ähnlichen Materialien, die höher als 70 cm sind, sind erlaubt, sofern sie vorübergehend direkt neben dem Wohnwagen errichtet werden.
- Ein Verstoß gegen die Regeln und Vorschriften des Campingplatzes oder ein allgemeiner Vertragsbruch kann zur sofortigen Kündigung des Vertrags führen. Im Falle einer Räumung wird die fällige Miete auf der Grundlage des regulären Tagestarifs berechnet, der für die Zeit gilt, in der der Gast Zugang zum Platz hatte, abzüglich der geschätzten Schäden und Verwaltungsgebühren. Im Falle eines Vertragsbruchs durch den Campingplatzbetreiber, bei schwerwiegenden Störungen oder wenn die Leistung anderweitig von den Angaben des Campingplatzbetreibers oder dem, was der Gast vernünftigerweise erwarten konnte, abweicht, hat der Gast das Recht, Nachbesserung, Preisminderung oder Stornierung zu verlangen. Ein Vertragsbruch oder eine andere Unzulänglichkeit der Dienstleistung, die auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Campinggastgebers liegen, berechtigt nicht zu einer Entschädigung im Rahmen dieses Vertrags.
- Jeder, der Eigentum des Gastgebers oder anderer Gäste des Campingplatzes beschädigt, kann nach den geltenden Gesetzen schadenersatzpflichtig sein.
- Der Gast verpflichtet sich, die Rasenfläche seines Grundstücks sauber zu halten. Dazu gehört das Mähen und Trimmen der Parzelle. Die anderen Bereiche werden von den Mitarbeitern des Campingplatzes gepflegt.
- Stellen Sie sicher, dass der Wohnwagen feuerversichert ist, das Gassystem mindestens alle zwei Jahre auf Lecks überprüft wird und die elektrische Ausrüstung gemäß den geltenden Vorschriften zugelassen ist.
- Der Stromanschluss beträgt 10 A. Alle Kabel müssen von einem in der EU zugelassenen Typ sein. Das Kabel sollte nicht länger als nötig sein, da es zu Spannungsabfällen kommt. Es liegt in der Verantwortung des Campinggastes, dafür zu sorgen, dass der Stromzähler korrekt im Strommast installiert ist. Manipulationen am Stromzähler führen zur sofortigen Stornierung.
- Wenn Sie einen Saisonplatz bei uns mieten, haben Sie in der Regel Vorrang für denselben Campingplatz im folgenden Jahr. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, auf die wir keinen Einfluss haben und die diese Verfahren beeinträchtigen können.
- Wenn kein Wintercampingplatz gebucht ist, hat der Campingplatzbetreiber das Recht, den Platz an einen anderen Gast zu vermieten.